Das Institut für Ernährungsmedizin unter der Leitung von Dr. oec. troph. Claudia Anna Böwingloh bietet Ihnen medizinisch therapeutische Ernährung-Seminare nach § 43 zu verschiedenen Themen der Ernährungsmedizin an.
Für alle medizinischen Seminare wird eine Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 vom Arzt benötigt. Diese bestätigt die jeweilige Diagnose und sichert die Erstattung der Beratungs-Gebühren.
Die Seminargebühren werden vollständig oder zu einem großen Anteil von allen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Sind Sie privat krankenversichert, ist die Möglichkeit der Erstattung vom Leistungsverzeichnis Ihres Vertrages abhängig.